| Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft hat mit Erlaß
vom 21. Oktober 1982, Zl.: 52.244/11-VBz/82 den Gefahrenzonenplan
u. a. im Sinne des § 11 Abs. 7 Forstgesetz 1975 genehmigt.
Auszug vom "textlichen Teil":
2.1 Plangebiet:
Das Plangebiet ist die Gemeinde Treglwang. Bei einer Einwohnerzahl von
ca. 650 umfaßt das Gemeindegebiet eine Fläche von 36,24 km2.
Treglwang liegt an der historisch und rezent sehr bedeutenden Fernverkehrsroute
durch das Paltental. Da der Talg und fast durchwegs von Mooren gebildet
wird, müssen sich Besiedlung und Verkehr (ÖBB-Linie St. Michael-Selzthal,
Bundesstraße und dgl.) auf den Schwemmkegeln der Bäche zusammendrängen.
Da das Gebiet von Treglwang geologisch gesehen aber der Schieferhülle
der nördlichen Alpen (Grauwackenzone) angehört, welche der Abtragung
meist nur geringen Widerstand entgegensetzt, ist das Leben der Bewohner
und die Sicherheit des Verkehrs ständig von den Gefahren der Wildbäche
bedroht. Die Lawinen hingegen bedrohen nicht unmittelbar das Siedlungsgebiet.
Wirtschaftlich sind die bedeutenden Erwerbszweige des Gebietes nach wie
vor Land- und Forstwirtschaft. In ihrem Gefolge haben sich einige holzverarbeitende
Betriebe angesiedelt (z. B. Sägewerk).
Die Bedeutung von Treglwang als Erholungsort ist zunehmend. Viele Bewohner
müssen jedoch nach wie vor in die benachbarten Industrieorte (wie
etwa Trieben) pendeln, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Bearbeitet wurden die Einzugsgebiete von Leitnerbach, Schrabach und Tobeitschbach.
Auf ihren Schwemmkegeln liegt auch der größte Teil des Siedlungsgebietes
von Treglwang."
Besonders wird auf den Murenabgang im Frühjahr 1983 hingewiesen.
Ca. 2.000 m3 Erdmaterial haben sich im Lauf des Tennerbaches abgelagert.
Die Gefahrenstufe 1 wurde angeordnet, da weitere Rutschungen im Ausmaß
von etwa 2-4.000 m3 erwartet wurden.
Trotz der folgenden Soforträumung und des fachgemäßen
Ausbaues mit Geschiebesperren sind im Graben des Leitnerbaches, vor allem
linksufrig, ausgedehnte Hangbewegungen erfolgt.
Mit Bescheid de Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 27. Juli 1992, GZ.:
8.1 - T 41 - 92, wurden an die Grundbesitzer gravierende Sicherungsmaßnahmen
vorgeschrieben. (Abstockung des bestehenden Starkholzes, Aufforstung der
Kahlflächen mit Esche, Ahorn und Tanne im Anteilsverhältnis
40:40:20 usw.). Die sorgsame Pflege der Bepflanzung und ständige
Beobachtung des Geländes wurde ausdrücklich angeordnet.
Jede Beeinträchtigung dieses Naturraumes hätte eine katastrophale
Auswirkung auf das Ortsgebiet von Treglwang.
Nach diesen Verbauungsmaßnahmen am Leitner-/Tennerbach sollen nach
dem derzeit in Bau befindlichen Maßnahmen am Schrabach die Ausführungen
am Brandschinkbach folgen.
Verbauungskosten am Leitnerbach: ca. S 12.000.000,--.
Geplante Kosten Schrabach: ca. S 23 Mio.
Kosten Brandschinkbach laut Projekt S 36.000.000 (siehe Projekt)
Weiters sind jährlich Sanierungsmaßnahmen an der Palten vorzunehmen
(Ufereinrisse).
Tobeitschbach:
Über Antrag des Bezirksnaturschutzbeauftragten Prof. Mag. Harald
Matz, Liezen, sollen Schluchttobel und Kataraktstufen im Tobeitschbach
nach § 10 NSCHG 1976 zum Naturdenkmal erklärt werden. Die Aktenerledigung
erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen unter GZ: 6.0 T 80 - 90.
Die Instandsetzung der Geschiebesperre in der Nähe Wohnhaus Hubner
soll erfolgen. (Kleinprojekt).
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